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Schulelternrat

Der Schulelternrat besteht aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften (§90 Abs.1 NSchG). (Aufgrund einer besonderen Ordnung kann der Schulelternrat jedoch auch beschließen, dass ihm zusätzlich zu den Vorsitzenden der Klassenelternschaften oder an deren Stelle ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter angehören [§94 Nr.1 NSchG].

Der Schulelternrat wählt

  1. die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Schulelternrats,
  2. eine/n oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Schulelternrats,
  3. die Vertreterinnen und Vertreter
    1. in der Gesamtkonferenz,
    2. in den Teilkonferenzen,
    3. in den von der Gesamtkonferenz beschlossenen Ausschuss.

Es wird für die Dauer von zwei Schuljahren gewählt (§91 Abs.2 NSchG).
(Aufgrund besonderer Ordnung der Schule kann die Wahlperiode auf ein Jahr begrenzt werden. [§94 Nr.3 NSchG].)
Der Schulelternrat tagt nach Bedarf, meistens zweimal im Schuljahr. In den Versammlungen werden die Elternvertreter über die wichtigen Angelegenheiten des Schulbetriebs informiert und geben diese Informationen dann an die Klassenelternschaft weiter.


Schulelternratsvorsitzende

1.  Daniela Wehr (Jd)

2. Susanne Spiegel (Jd)

Schulausschuss:

1.  Daniela Wehr (Jd)

2. Susanne Spiegel (Jd)


Delegierte für den Kreiselternrat:

  1. Kristina Tramm-Waldbauer (Jf)
  2. Ekaterina Laubert (Jf)

Vertreter für Fachkonferenzen:

D:                      Franziska Nähing, Cassandra Hase

MA:                  Claudia Engel, Jana Staats Vendinha

SU:                   Claudia Engel, Franziska Nähring

EN:                   Stefanie Heuer, Jana Staats Vendinha

REL:                 Daniela Wehr, Romina Büttner

SP:                    Diana Vollmer, Frauke Gnebner

WE/KU/TEX:  Kristina Tramm-Waldbauer, Ekaterina Laubert

MU:                  Frauke Gnebner, Sabrina Vancea



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