Schulelternrat
Der Schulelternrat besteht aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften (§90 Abs.1 NSchG). (Aufgrund einer besonderen Ordnung kann der Schulelternrat jedoch auch beschließen, dass ihm zusätzlich zu den Vorsitzenden der Klassenelternschaften oder an deren Stelle ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter angehören [§94 Nr.1 NSchG].
Der Schulelternrat wählt
- die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Schulelternrats,
- eine/n oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Schulelternrats,
- die Vertreterinnen und Vertreter
- in der Gesamtkonferenz,
- in den Teilkonferenzen,
- in den von der Gesamtkonferenz beschlossenen Ausschuss.
Es wird für die Dauer von zwei Schuljahren gewählt (§91 Abs.2 NSchG).
(Aufgrund besonderer Ordnung der Schule kann die Wahlperiode auf ein Jahr begrenzt werden. [§94 Nr.3 NSchG].)
Der Schulelternrat tagt nach Bedarf, meistens zweimal im Schuljahr. In den Versammlungen werden die Elternvertreter über die wichtigen Angelegenheiten des Schulbetriebs informiert und geben diese Informationen dann an die Klassenelternschaft weiter.
Schulelternratsvorsitzende
1. Cassandra Hase (Jc)
2. Sabrina Vancea (Jf)
Schulausschuss:
1. Cassandra Hase (Jc)
2. Sabrina Vancea (Jf)
Delegierte für den Kreiselternrat:
1. Cassandra Hase (Jc)
2. Sabrina Vancea (Jf)
Vertreter für Fachkonferenzen:
D: Cassandra Hase (Jc), Daniela Rehse (Ja)
MA: Margarete Stahlhut (Jc), Rabea Iburg (Je)
SU: Melina Brandenstein (Jd), Andreas Thiesemann (Jg)
EN: Sabrina Vancea (Jf), Diana Frey (Je)
REL: Jasmin Oehlmann (Jf), Anja Redekop (Jb)
SP: Melina Brandenstein (Jd), Andreas Thiesemann (Jg)
WE/KU/TEX: Anja Redekop (Jb), Gülnur Balahoroglu (Jb)
MU: Jasmin Oehlmann (Jf), Rabea Iburg (Je)