Schulelternrat
Der Schulelternrat besteht aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften (§90 Abs.1 NSchG). (Aufgrund einer besonderen Ordnung kann der Schulelternrat jedoch auch beschließen, dass ihm zusätzlich zu den Vorsitzenden der Klassenelternschaften oder an deren Stelle ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter angehören [§94 Nr.1 NSchG].
Der Schulelternrat wählt
- die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Schulelternrats,
- eine/n oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Schulelternrats,
- die Vertreterinnen und Vertreter
- in der Gesamtkonferenz,
- in den Teilkonferenzen,
- in den von der Gesamtkonferenz beschlossenen Ausschuss.
Es wird für die Dauer von zwei Schuljahren gewählt (§91 Abs.2 NSchG).
(Aufgrund besonderer Ordnung der Schule kann die Wahlperiode auf ein Jahr begrenzt werden. [§94 Nr.3 NSchG].)
Der Schulelternrat tagt nach Bedarf, meistens zweimal im Schuljahr. In den Versammlungen werden die Elternvertreter über die wichtigen Angelegenheiten des Schulbetriebs informiert und geben diese Informationen dann an die Klassenelternschaft weiter.
Schulelternratsvorsitzende
1. Yvonne Brennecke (Ja)
2. Jennifer Brinkmann (Jb)
Schulausschuss
1. Yvonne Brennecke (Ja)
2. Jennifer Brinkmann (Jb)
Schulvorstand
Yvonne Brennecke (Ja), Annika Stindl (Jc), Sabrina Güldenpfenning (Jd), Aileen Ding-Moldt (Ja/Jc)
Schulelternrat (Stand: September 2021):
Klasse Ja
Frau Yvonne Brennecke (2. Schulelternratsvorsitzende)
Frau Maren Heidland
Klasse Jb
Frau Stephanie Heuer
Frau Jennifer Brinkmann
Klasse Jc
Frau Annika Stindl
Frau Pia Pietrowsk
Klasse Jd
Frau Sabrina Güldenpfennig (1. Schulelternratsvorsitzende)
Frau Carina Schulz
Klasse Je
Frau Daniela Wehr
Frau Patricia Köhne
Klasse Jf
Frau Ellen Brandes
Frau Nicole Barrenschee