Schulelternrat
Der Schulelternrat besteht aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften (§90 Abs.1 NSchG). (Aufgrund einer besonderen Ordnung kann der Schulelternrat jedoch auch beschließen, dass ihm zusätzlich zu den Vorsitzenden der Klassenelternschaften oder an deren Stelle ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter angehören [§94 Nr.1 NSchG].
Der Schulelternrat wählt
- die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Schulelternrats,
- eine/n oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Schulelternrats,
- die Vertreterinnen und Vertreter
- in der Gesamtkonferenz,
- in den Teilkonferenzen,
- in den von der Gesamtkonferenz beschlossenen Ausschuss.
Es wird für die Dauer von zwei Schuljahren gewählt (§91 Abs.2 NSchG).
(Aufgrund besonderer Ordnung der Schule kann die Wahlperiode auf ein Jahr begrenzt werden. [§94 Nr.3 NSchG].)
Der Schulelternrat tagt nach Bedarf, meistens zweimal im Schuljahr. In den Versammlungen werden die Elternvertreter über die wichtigen Angelegenheiten des Schulbetriebs informiert und geben diese Informationen dann an die Klassenelternschaft weiter.
Schulelternrat (Stand: September 2019):
Klasse Ja
Frau Melanie Wiedersatz
Frau Stephanie Basso
Frau Alexandra Staats / Frau Yvonne Brennecke
Klasse Jb
Frau Romina Büttner
Frau Jennifer Brinkmann
Herr Jörg Weinbach
Klasse Jc
Frau Aileen Ding-Moldt (1. Schulelternratsvorsitzende)
Frau Petra Rinne
Frau Carina Borchardt
Klasse Jd
Frau Sabrina Güldenpfennig (2. Schulelternratsvorsitzende)
Frau Tanja Phlippen
Frau Sarah Buchmann
Klasse Je
Frau Kerstin Lauenstein
Frau Sandra Bürger
Frau Patricia Köhne
Klasse Jf
Frau Philine Büttner-Tannigel
Frau Sabrina Thiemeyer
Frau Jana Staats-Vendinha / Frau Monika Tölk